Düsseldorfer Anwälte halten die Rückrufaktion des VW-Konzerns für eine erneute Mogelpackung. Nach Ansicht der Kanzlei Rogert & Ulbrich ist es technisch ausgeschlossen, durch ein Softwareupdate gleichzeitig das Problem des erhöhten NOx-Ausstoßes in den Griff zu bekommen und gleichzeitig den CO2-Ausstoß, den Verbrauch und die Rußpartikelemission nicht nachteilig zu verändern, ohne eine erhebliche technische Veränderung durch zusätzliche Einspritzung von AdBlue oder vergleichbaren Produkten vorzunehmen. Die Anwälte sind daher sehr verwundert über die offenbar erfolgte Genehmigung des Rückrufs bezüglich des VW Passat, da es bislang immer hieß, sie sei nicht möglich, weil der Kraftstoffverbrauch durch den Eingriff steige, wodurch zwangsläufig auch der CO2-Wert höher werde. Die Anwälte haben daher an das Kraftfahrt-Bundesamt geschrieben und die Veröffentlichung der Testdaten verlangt, die zur Genehmigung geführt haben.
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