Es gab einmal eine Zeit, da herrschte in Deutschland die Auffassung, dass das, was sich einer erarbeitet hat, auch ihm gehören sollte. Zu dieser Zeit wurden höchst richterliche Urteile gefällt, die es dem Bürger zugestanden, sich gegen den Zugriff des Staates auf sein Einkommen und Vermögen bestmöglich und mit allen denkbaren Mitteln zur Wehr zu setzen. Der Eingangssteuersatz betrug damals 0,63 Prozent bei einem Einkommen von 900 Mark. Der Höchstsatz lag bei 4 Prozent und musste für ein Jahreseinkommen ab 100.000 Mark entrichtet werden. In jenen längst vergangen Zeiten lag die Arbeitslosigkeit deutlich unter 2 Prozent, die Wirtschaft brummte und wuchs regelmäßig mit deutlich über 4 Prozent und die Staatsquote erreichte gerade einmal knapp 14 Prozent. In Berlin regierte damals statt einer Kanzlerin ein Kaiser.
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