BGH-Verfahren XI ZR 154/14 durch Rücknahme der Revision beendet - Anwalt Hahn: "Bank hat kalte Füße bekommen"
Am 23. Juni hätte die mündliche Verhandlung vor dem XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bei einem Verfahren IX ZR 154/14 angestanden. Dabei sollte über die Wirksamkeit eines Widerrufs eines Immobiliendarlehens nach bereits erfolgter Ablösung entschieden werden. Die Kläger hatten gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 26. Februar 2014 - 13 U 71/13 - Revision eingelegt. Heute teilte die Pressestelle des BGH mit, dass die Kläger die Revision zurückgenommen haben. "Wegen der Rücknahme der Revision ist diese Rechtsfrage höchstrichterlich weiterhin nicht geklärt", so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Es ist aber zu vermuten, dass die Bank kalte Füße bekommen und sich deshalb mit den Klägern außergerichtlich geeinigt hat". Weiter lesen …