Urteil: Bahnhofsbetreiber müssen aktiv über Verspätungen informieren
Bahnhofsbetreiber müssen Fahrgäste aktiv über Zugausfälle und Verspätungen informieren. Das urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Freitag. Dies müsse an allen Bahnhöfen und Stationen geschehen. Ein Verweis auf eine Service-Hotline reiche nicht aus. Weiter lesen …