Der Beschluss des Bundestags, die Anwaltskosten für das Abmahnen von Urheberrechtsverstößen im Internet zu deckeln, war überfällig. Ob die Gesetzesänderung den Abmahnwahn aber wirklich einschränken kann, ist fraglich. Sie verhindert lediglich, dass sich unseriöse Anwälte an jenen, die im Internet illegal Filme und Musik tauschen, eine goldene Nase verdienen. Ärgerlich dabei ist, dass der Gesetzestext eine schwammige Ausnahmeregelung enthält, die den Abmahnanwälten ein Schlupfloch bietet. Noch ärgerlicher aber ist, dass auch dieses Gesetz nicht an der Wurzel des Problems anpackt.
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