Im deutschen Parlament findet eine als öffentlich deklarierte Anhörung des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages statt. Es soll über einen Gesetzentwurf debattiert werden, der psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren soll. Genauer gesagt handelt es sich um den “Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme”, inklusive “medikamentöser” Zwangsbehandlung, womit u.a. die Zwangsverabreichung von Psychopharmaka gemeint ist, die in Wahrheit keine Medikamente, sondern Stimmungs-, Persönlichkeits- sowie Körperverändernde Substanzen sind und bei längerer Einnahme u.a. zu chemischer Kastration, starker Gewichtszunahme, Gefühllosigkeit, Verwirrung und einer erheblich verkürzten Lebenserwartung führen.
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