Mit Beschluss vom 17.09.2012 hat das Bundesverfassungsgericht zwei fachgerichtliche Urteile aufgehoben, weil diese die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers verletzt hätten (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10. Die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte ein Rechtsanwalt aus Berlin, der im Internet unter einem Pseudonym in fragwürdigen Foren auftrat, um gegen Persönlichkeiten aus dem gesellschaftlichen Leben, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, zu hetzen. Die Strategie des Beschwerdeführers war stets die gleiche: Wer sich vegan – d.h. ohne tierische Erzeugnisse - ernährt, muss aus der "braunen Ecke" kommen. Schließlich wurde sogar gegen einen Rechtsanwalt, der sich konsequent vegan ernährt, der Vorwurf der „Rechtsradikalität“ erhoben, der sich auch noch ganz oben bei „google“ für das weltweite Publikum auffinden ließ.
Weiter lesen …