„Der ZAV zockt seine Kunden ab. Dabei verstößt er gegen die eigene Satzung“, erklärt Dietmar Schnell, einer der Initiatoren der Vogelsberger Müllrebellen in einer Presseerklärung. Der Hintergrund: Die Kunden des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Vogelsberg (ZAV) erhalten dieser Tage ihre Gebührenbescheide. Darin enthalten ist die Festsetzung der zu leistenden Vorauszahlungen, also das, was die Kunden vierteljährlich zunächst zahlen müssen, bevor im nächsten Jahr die endgültige Abrechnung kommt. Das ist auch bei Strom, Wasser, etc. so üblich. Üblich ist aber auch, dass sich die Vorauszahlungen nach dem tatsächlichen Verbrauch im Vorjahr richten. Auf dem Papier ist das auch beim ZAV so, nicht aber in der Praxis, denn die Kundinnen und Kunden sollen für alle satzungsrechtlich vorgesehenen Leerungen zahlen, eine Rückvergütung für nicht in Anspruch genommene Leerungen ist dann erst für das nächste Jahr geplant.
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