Vogelsberger Müllrebellen äußern sich zu den Gebührenbescheide des ZAV
Die Vogelsberger Müllrebellen haben die ersten Gebührenbescheide des ZAV unter der neuen Satzung durch eine Anwaltskanzlei prüfen lassen. „Widersprüche bezüglich der Fragen, die im Normenkontrollverfahren behandelt werden“, so Hinrich Lüttmann, einer der Sprecher der Initiative, „sind laut Hinweis in Bescheid und Infoblatt nicht notwendig. Wenn wir mit unserer Klage erfolgreich sind, wird dies für alle Gebührenzahler gelten, auch wenn sie jetzt keinen Widerspruch einlegen.“ Weiter lesen …