Arbeitszimmer nun auch bei Außendienstmitarbeitern voll absetzbar
Seit 2006 sind Kosten für ein Arbeitszimmer nur noch dann abziehbar, wenn dies den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Gerade bei Außendienstmitarbeitern war bisher fraglich, inwieweit das Arbeitszimmer zuhause den Tätigkeitsmittelpunkt überhaupt darstellen kann, ist doch dieser Mitarbeiter zumindest teilweise erwerbsbedingt außer Haus tätig. Weiter lesen …