Nachträgliche Preiserhöhung durch Reiseveranstalter rechtens
Rund ums Jahr erzeugen Reisekataloge mit herrlichen Aufnahmen Lust auf Urlaub und verführen zu frühzeitiger Planung und Buchung der nächsten Ferien. Ab sofort ist aber Vorsicht bei den Preisangaben für die Reisen geboten: „Seit November 2008 können die Katalogpreise vom Reiseveranstalter leichter verändert werden“, warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Weiter lesen …