Journalisten haften nicht mehr für alle denkbaren Eventualitäten
Die Arbeit in den Redaktionen ist ein wenig einfacher geworden: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf brauchen Journalisten keine Gegendarstellungen, Schadenersatz oder Richtigstellungen mehr zu befürchten, wenn sie bei ihrer Arbeit nicht alles erahnen, was dritte Personen zwischen den Zeilen der Berichte herauslesen könnten. Weiter lesen …