Sozialgericht Hessen urteilt: Hartz IV Regelsatz zu gering
Mit dem Urteil AZ: L 6 AS 336/07 hat nun das hessische Sozialgericht entschieden, was vielen Hartz IV Empfängern aus der Seele spricht: der Hartz IV Regelsatz ist zu niedrig, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ein besonderes Augenmerk legte der Richter hierbei auf Familien. Weiter lesen …