Strommengen dürfen nicht von Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel übertragen werden
Das Bundesumweltministerium hat zu Recht entschieden, dass keine Strommengen auf das Atomkraftwerk Brunsbüttel übertragen werden dürfen, die aus dem Kontingent stammen, das im Atomgesetz dem stillgelegten Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich zugewiesen wurde. Weiter lesen …