OVG Hamburg zur Beihilfefähigkeit der Bioresonanztherapie
Die Aufwendungen für eine Bioresonanztherapie sind jedenfalls dann nicht beihilfefähig, wenn die Erkrankung auch mit Methoden der Schulmedizin behandelt werden kann, so das OVG Hamburg in einem aktuellen Beschluss v. 04.04.2007 (1 Bf 12/07.Z). Weiter lesen …