Haftung trotz gesetzmäßigem Handeln widerspricht bäuerlichem Grundverständnis
Die in der EU-Umwelthaftungsrichtlinie vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung für Schäden an Boden, Wasser und Biodiversität widerspricht dem bäuerlichen Grundverständnis, wonach gesetzmäßiges Handeln der Landwirte keine Haftung zur Folge haben dürfte. Weiter lesen …