"Schächt-Urteil": Bundesverwaltungsgericht muss mit Anhörungsrüge rechnen
Fast genau drei Monate nach dem mündlichen "Schächt-Urteil" legt das Bundesverwaltungsgericht nun seine schriftliche Begründung vor, warum auch das Staatsziel Tierschutz es nicht ausschließt, dass ein muslimischer Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten von Tieren bekommen muss. Weiter lesen …