Mehr Geld aus gekündigten Lebensversicherungen
Alle Kunden, die vor 1994 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und gekündigt haben, haben nun ebenfalls Anspruch auf Nachzahlungen. Das ergibt sich aus einem neuen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, so der Versicherungsombudsmann und ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Römer im ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus (Sendetermin heute, Dienstag, 18. April 2006, 21.50 Uhr, im Ersten). Weiter lesen …