Archivierungspflicht im Geschäftsverkehr gilt auch für E-Mails
Laut Gesetzgeber sind Einzelkaufleute sowie Personenhandels- und Kapitalgesellschaften verpflichtet, eine Kopie der abgesandten sowie empfangene Handelsbriefe aufzubewahren. Was allerdings nur wenige wissen: Diese Archivierungspflicht gilt nicht nur für Briefpost und Telefax-Nachrichten, sondern auch für Online-Kommunikation. Weiter lesen …