Zur Haftung von Süßwarenherstellern wegen Gesundheitsschäden – „HARIBO“
Die Konsumenten von Süßwaren können vom Hersteller der Waren keine Zahlung von Schadensersatz wegen eines Gesundheitsschadens verlangen, wenn dieser hinreichend auf die Inhaltsstoffe seiner Waren hinweist. www.otto-schmidt.de, berichtet Weiter lesen …