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Verfassungsgericht erlaubt Kündigung wegen Wiederheirat

Archivmeldung vom 20.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Cornerstone / pixelio.de
Bild: Cornerstone / pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hat die Kündigung eines Chefarztes wegen dessen Wiederheirat für rechtens erklärt. Die Katholische Kirche setzte sich damit in letzter Instanz durch, nachdem das Bundesarbeitsgericht die Kündigung noch für unwirksam erklärt hatte.

Die katholische Klinik hatte ihren Chefarzt entlassen, weil er zum zweiten Mal geheiratet hatte. Staatliche Gerichte dürften sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, "solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht", heißt es in dem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Verfassungsgerichts.

Für die rund 1,3 Millionen Mitarbeiter der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände in Deutschland gelten andere arbeitsrechtliche Bedingungen als für andere Arbeitnehmer. Kirchenkritiker halten dies angesichts der finanziellen Zuwendungen, die beispielsweise die katholischen Kliniken aus öffentlichen Mitteln erhalten, für skandalös.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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