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Verdi-Chef Bsirske greift Kirchen an

Archivmeldung vom 14.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Frank Bsirske, 2010
Frank Bsirske, 2010

Foto: Tobias M. Eckrich
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Verdi-Chef Frank Bsirske hat den beiden großen Kirchen vorgeworfen, die Grundrechte ihrer Mitarbeiter zu verletzen. Mit dem derzeit gültigen Streikverbot für kirchliche Einrichtungen in Deutschland werde in die "persönlichen Grundrechte von Hunderttausenden Arbeitnehmern eingegriffen", sagte Bsirske in einem Interview mit der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt". "Das können wir nicht akzeptieren".

Angesichts des bevorstehenden Urteils des Bundesarbeitsgerichts über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen forderte der Gewerkschaftsführer die Abschaffung des Streikverbots. "Wir wollen das gleiche Recht für alle Arbeitnehmer, freie Tarifverhandlungen durchführen zu können und im Zweifel für bessere Bedingungen streiken zu dürfen", erklärte Bsirske.

Am 20. November entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über die Zukunft des kirchlichen Tarifrechts, den sogenannten Dritten Weg. Der Gewerkschaftsführer warf den Kirchen zudem Lohndumping vor. "Im Zweifelsfall hat heute für die Kirche die Ökonomie Vorrang vor dem harmonischen Miteinander", monierte Bsirske. "Da werden Ausgründungen vorgenommen, mit dem einzigen Ziel, das Lohnniveau weiter zu senken."

Nach Einschätzung des Gewerkschaftsführers missbrauchen die beiden großen Kirchen überdies ihre arbeitsrechtliche Sonderstellung. "Wir haben es also mit einer Usurpation eines Grundgesetz-Artikels durch die Kirchen zu tun", so Bsirske. Bisher sichert das Grundgesetz den Kirchen in Artikel 140 die selbstständige Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten zu. Der Artikel wurde aus der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz übernommen. Damals waren Streiks in diakonischen Einrichtungen allerdings nicht verboten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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