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Urteil: Katholische Kirche darf als "Kinderficker-Sekte" verleumdet werden

Archivmeldung vom 15.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Susann von Wolffersdorff  / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Die katholische Kirche darf laut aktuellem Gerichtsbeschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als "Kinderficker-Sekte" beleidigt werden. Katholische Christen sind demnach Mitglieder einer Kinderficker-Sekte - und der Papst wäre Chef einer kriminellen Vereinigung. Der Berliner Polizeipräsident bzw. die Staatsanwaltschaft StA hatte Anklage gegen Jörg Kantel, den Betreiber der Webseite "Schockwellenreiter", erhoben, weil Kantel die kath. Kirche mit dieser Schmähkritik verleumdet hatte; dabei berief sich die StA auf § 166 StGB. Doch die Richterin verweigerte die Eröffnung eines Hauptverfahrens.

Das Gericht begründete seinen allerdings noch nicht rechtskräftigen De-facto-Freispruch damit, es gäbe "in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche". Der Gerichtsentscheid sei "bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen, zahlreichen Fälle von Mißbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche."

Daher sei der Ausdruck "Kinderficker-Sekte" nicht geeignet, den "öffentlichen Frieden zu stören", verkündete die Richterin - und insoweit gäbe es auch keinen Straftatbestand nach §166 Religionsbeschimpfung.

Die Staatsanwaltschaft kann bis eine Woche nach der Beschlußfassung noch Einspruch dagegen erheben.

Der Betreiber der Webseite ‘Schockwellenreiter’ hatte unter dem Titel "Neues vom Ayatollah aus Köln" am 29.6.2011 Folgendes veröffentlicht: „Das Kölner Oberhaupt der Kinderficker-Sekte hat sich mal wieder zu Wort gemeldet: Kardinal Joachim Meisner hat die Abtreibung als »täglichen Super-GAU« verurteilt."

Vor der Anklage der Staatsanwaltschaft gab es einen Briefwechsel zwischen Kantel und dem Berliner Polizeipräsidenten, der ihn über den Vorwurf der StA, Religionsgemeinschaften beleidigt zu haben, informierte. Kantel veröffentlichte diesen Brief und schrieb sodann dreist, er habe keine Religionsgemeinschaft beleidigt, weil Religionen ohnehin "eine Beleidigung jeglichen gesunden Menschenverstandes" seien.

Es gibt allerdings auch unter "Gottlosen" und Kirchenfernen anständige Leute.

Schon vor dem jetzigen Gerichtsbeschluß kritisierten glaubensfremde, atheistische Blogger, die auf gute Sitten, Toleranz und Fairneß aber durchaus Wert legen, diese massive Beleidigung der kath.Kirche, zB. der Betreiber der Webseite "Rock´n Roll", der bereits am 17.11.2011 unter dem Titel "Kinderficker-Sekte ist ein böses Wort" Folgendes klarstellte:

"Wie kann ein gebildeter Mensch sich solcher Stammtischparolen bedienen, alle Mitglieder der katholischen Kirche unter Generalverdacht stellen und so primitiv seine Abneigung gegenüber der katholischen Kirche zum Ausdruck bringen? ...

Er beruft sich auf Meinungs -und Pressefreiheit. Schön und gut – doch auch wenn ich meine Meinung frei vertrete, muss ich die Rechte der Anderen achten, die allgemein bekannten guten Sitten einhalten und darf nicht beleidigen. Und mit Pressefreiheit hat solch ein Ausdruck in meinen Augen nichts zu tun, höchstens mit schlechtem Benehmen. Ich selber halte von Glaubensgemeinschaften überhaupt nichts, schon gar nicht von den christlichen....

Auch wenn man selber kein gläubiger Mensch ist so wie ich, sollte man trotzdem die respektieren, die an irgendeinen Gott glauben und die Kirche anerkennen. Gerade eben muss ich an die Judenverfolgung im dritten Reich denken, als alle Juden über einen Kamm geschoren wurden."

Auch auf dem - beileibe nicht kirchenfrommen - Weblog "Rock-Hard" waren sich alle Debattenbeiträge im wesentlichen darin einig, daß der Vorwurf Kinderficker-Sekte "sagenhaft blöd" sei:
< http://forum.rockhard.de/rhf/viewtopic.php?f=17&t=54487&start=3015 >

Karin Weber schreibt in einem Leserkommentar an die klassisch-liberale Infowebseite "Freie Welt" am 14.2.2012 Folgendes:
"Wer weiß, warum die Kirche der Justiz quer im Magen liegt. Jedenfalls egal, was da vor Jahrzehnten gelaufen ist, ich würde trotzdem so einem Verein im Sinne des öffentlichen Friedens nicht erlauben, derartige Schmähungen öffentlich zu verwenden. Dies hat auch was mit Respekt, Verstand und Toleranz zu tun."

Bei diesem skandalösen Gerichtsurteil handelt es sich offenbar um die juristischen Sumpfblüten jener hysterischen Medienkampagne, die sich nicht um Fakten,Statistiken und wissenschaftliche Studien kümmerte, sondern sensationsgierig und scheinheilig gegen die Kirche polemisierte, vor allem gegen die katholische Priesterschaft.

Noch unlängst hat die amtlich beauftragte Pfeiffer-Studie klar dokumentiert, daß der Anteil katholischer Priester an Mißbrauchstaten weit unter dem Durchschnitt liegt:
< http://charismatismus.wordpress.com/2011/10/19/pfeiffer-studie-sexueller-misbrauch-in-deutschland-stark-rucklaufig/ >

Gleichzeitig muß man enttäuscht feststellen, daß es leider nur sehr wenige Bischöfe gab, die sich diesem antikirchlichen Kesseltreiben widersetzt haben, darunter der Regensburger Bischof Gerhard L. Müller, der daraufhin von vielen Medien und sogar aus kirchlichen Kreisen scharf attackiert wurde.

Zum Vergleich:

Als die österreichische Autorin Elisabeth Sabaditsch-Wolff äußerte, Mohammed sei "nach heutigem Rechtsverständnis ein Kinderschänder" gewesen, wurde sie von der Richterin Bettina Neubauer bzw dem Wiener Landesgericht wegen "Herabwürdigung religiöser Lehren" zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt, obgleich historisch unbestritten ist, daß Mohammed mit einem 9-jährigen Mädchen die "Ehe" vollzog. Abgesehen davon geht es hierbei nicht um eine "religiöse Lehre", sondern um des "Propheten" persönliche Lebensführung.

Noch weitaus härter traf es die österreichische FPÖ-Politikerin Susanne Winter im Juni 2009: Wegen Islam-Kritik bzw. vor allem, weil sie erklärte, Mohammed sei aus heutiger Sicht ein "Kinderschänder", wurde sie zu drei Monaten bedingter HAFT und saftigen 24.000 € Geldstrafe verurteilt. Begründung des Gerichts: "Herabwürdigung religiöser Lehren" und "Verhetzung". Näheres hier: < http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/488095/Susanne-Winter_Urteil-wegen-Verhetzung-bestaetigt >

Noch kürzlich berichteten wir über eine Fatwa, ein islamisches Rechtsgutachten, worin Mohammeds Ehevollzug mit einer 9-Jährigen bestätigt und als "Allahs Wille" energisch gerechtfertigt wurde:

< http://charismatismus.wordpress.com/2012/02/05/fatwa-zu-mohammeds-heirat-mit-der-9-jahrigen-aischa/ >

Diese widersprüchlichen Urteile sind genau in diesem konkreten Fall auch der pro-jüdischen Webseite "Achgut" aufgefallen: < http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/zweierlei_kinderficker/ >

Ergebnis: Laut derzeitiger Un-Rechtssprechung im deutschsprachigen Raum dürfen unstrittige Tatsachen über Mohammed nicht geäußert werden, hingegen darf die katholische Kirche als Ganzes - und damit alle ihre Mitglieder - aufs übelste beleidigt und als kriminell verleumdet werden.

Anmerkung zum § 166 des StGB Strafgesetzbuch:

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
1 Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften § 11 Abs. 3 den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2 Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften § 11 Abs. 3 eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Quelle: Felizitas Küble, Vorsitzende des Christoferuswerks in Münster

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