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Hospizstiftung lehnt Regierungspläne zum Verbot der gewerbsmäßigen Suizid-Beihilfe ab

Archivmeldung vom 04.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: D. Braun  / pixelio.de
Bild: D. Braun / pixelio.de

Die Deutsche Hospizstiftung hat die Pläne des Bundesjustizministeriums zum strafrechtlichen Verbot der gewerbsmäßigen Suizid-Beihilfe abgelehnt und fordert eine weitergehende Regelung. "Wer nur die gewerbsmäßige Beihilfe verbietet, schafft faktisch eine gesetzliche Legitimation für jene deutschen Vereine, die bei uns eine organisierte Suizid-Beihilfe nach Schweizer Muster etablieren wollen", sagte der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, der Tageszeitung "Die Welt".

Ein Verbot, so Brysch, dürfe sich nicht auf die "gewerbsmäßige" (kommerziell gewinnorientierte) Suizid-Beihilfe beschränken, sondern müsse auch die "geschäftsmäßige" (organisierte) Beihilfe umfassen. "Wenn die Regierung hier handeln will, dann sollte sie es richtig machen", sagte Brysch.

Zu dem Gesetzentwurf hat die Hospizstiftung eine schriftliche Stellungnahme verfasst, aus der die "Welt" zitiert und in der es heißt: "Der Gesetzgeber sollte sich für das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe entscheiden oder von einer strafrechtlichen Regelung absehen."

Gesetz gegen kommerzielle Sterbehilfe bewirkt laut Bischofskonferenz beinahe das Gegenteil

Die Katholische Kirche meldet Protest gegen den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erarbeiteten Entwurf zum Paragraf StGB 217 an. Dieser sieht vor, die "gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung" mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen. Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, kritisierte im Nachrichtenmagazin "Focus" den Entwurf. Es bestehe die "Gefahr, dass mit dieser Regelung die Handlungen der bereits existierenden Sterbehilfeorganisationen wie SterbeHilfe Deutschland (Roger Kusch), Dignitas und Exit legitimiert werden".

Der Gesetzesentwurf soll noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden. Schwere Bedenken äußerte auch die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr. "Das bedeutet die Freigabe der Sterbehilfe", sagte Löhr "Focus". Sie bemängelte, nun werde erst bekannt gemacht, dass - nicht aktive - Hilfe zum Selbstmord straffrei ist.

Eine Umfrage, von Löhr 2011 bei Infratest dimap in Auftrag gegeben, bestätigte ihre Annahme: 93 Prozent der Befragten glauben fälschlicherweise, Besorgen und Bereitstellen von Tabletten für den Sterbewilligen seien verboten. Dem Würzburger Suizidforscher Armin Schmidtke zufolge werden die meisten der 100.000 Suizidversuche im Jahr von schwer depressiven Menschen begangen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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