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Binninger will Klarheit über V-Mann-Tätigkeit von Reker-Attentäter

Archivmeldung vom 05.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Tatort am Nachmittag nach dem Attentat an Henriette Reker
Tatort am Nachmittag nach dem Attentat an Henriette Reker

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Clemens Binninger (CDU), hat Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) aufgefordert, Klarheit darüber zu schaffen, ob der Mann, der die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker am 17. Oktober mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte, V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz war.

"Geheimhaltung ist richtig und wichtig, kann aber bei gerade Verbrechen, die die Öffentlichkeit bewegen, nicht absolut sein", sagte Binninger dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Es wäre nicht gut, wenn ein solcher Verdacht im Raum stehen bleibt. Deshalb sollte der Innenminister für Klarheit sorgen."

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke), die dem Gremium ebenfalls angehört, erklärte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", der Verfassungsschutz mache in Bund und Ländern mit Ausnahme Thüringens weiter wie vor Bekanntwerden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) im November 2011. Sie fügte hinzu: "Quellenschutz ist im Falle der Aufklärung eines Verbrechens vollkommen inakzeptabel." Ob der Mann vom Verfassungsschutz als Informant oder V-Person geführt wurde, kann Jäger zufolge "aus Gründen des Geheimschutzes weder bestätigt noch verneint werden". Dies ergibt sich aus der Antwort des Ministers auf eine Anfrage des parteilosen nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten Daniel Schwerd.

Jäger: Keine Sonderbehandlung des Reker-Attentäters

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat der Behauptung des Kölner CDU-Landtagsabgeordneten Christian Möbius widersprochen, der mutmaßliche Reker-Attentäter Frank S. genieße in der Kölner Justizvollzugsanstalt eine "Sonderbehandlung". Dies berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" unter Berufung auf die Antwort Jägers auf die Anfrage von Möbius. Die damalige Kölner OB-Kandidatin Henriette Reker war von dem Mann mit Messerstichen schwer verletzt worden. Die Frage, ob Frank S. ein Informant des Verfassungsschutzes war, bleibt allerdings weiter offen. Jäger will diese Spekulation "aus Gründen des Geheimschutzes" weder bestätigen noch verneinen. Bei der Frage, wieso Frank S., der jahrelang Hartz-IV-bezogen habe, beim Jobcenter niemals habe vorsprechen müssen, verweist Jäger in seiner Antwort an Möbius auf den Datenschutz. Auf die Frage, warum die Jobcenter-Akte von Frank S. gesperrt worden sei, heißt es, die Daten unterlägen dem Sozialgeheimnis und seien "als für die Öffentlichkeit ,gesperrt' zu begreifen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur / Rheinische Post (ots)

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