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Beschneidungsdebatte: Ethikratsmitglied wirft Regierung Missachtung des Kindeswohls vor

Archivmeldung vom 24.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Durchführung einer Brit Mila. Die Beschneidung ist im Judentum weit verbreitet.
Durchführung einer Brit Mila. Die Beschneidung ist im Judentum weit verbreitet.

Foto: Cheskel Dovid
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Hamburger Strafrechtler Reinhard Merkel hat der Bundesregierung vorgeworfen, das Kindeswohl zu missachten. Der Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen, der vergangene Woche in den Bundestag eingebracht wurde, "bedeutet eine klaffende Schutzlücke zulasten des Kindes", schreibt Merkel laut der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" in einer Stellungnahme für den Rechtsausschuss.

Der Ausschuss wird am Montag über den Entwurf beraten. Merkel gehört dem Ethikrat an und gehört zu den Wortführern gegen ein Gesetz, dass die Beschneidungspraxis legalisiert. Merkel stößt sich insbesondere daran, dass die Regierung auch Personen ohne ärztliche Ausbildung erlauben will, den Eingriff bei Jungen unter sechs Monaten vorzunehmen. Diesen sei es verboten, Voll- oder Teilnarkosen vorzunehmen.

Eine lokalanästhetische Salbe, die gewöhnlich bei jüdischen Beschneidungen verwendet wird, werde wissenschaftlich als "höchst unzulänglich" eingestuft. Sollte der Gesetzgeber eine gravierende und vermeidbare Schmerzzufügung hinnehmen, wäre dies ein "offensichtlicher Verstoß gegen Geist und Buchstaben" der UN-Kinderrechtskonvention.

Merkel kritisiert außerdem, dass das vom Ethikrat geforderte "natürliche Vetorecht" des Kindes im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt werde. Vielmehr würden die Eltern ermächtigt, frei zu entscheiden, sofern sie sich mit dem Abwehrwillen des Kindes auseinandersetzten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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