Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Lifestyle Reisen Neue Regeln auf italienischen Straßen

Neue Regeln auf italienischen Straßen

Archivmeldung vom 06.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Norbert Staudt / pixelio.de
Bild: Norbert Staudt / pixelio.de

Mit besonders harten Strafen will Italien gegen Raser und alkoholisierte Autofahrer vorgehen. Der ADAC nennt die wichtigsten Änderungen.

  • Verkehrsteilnehmer, die mehr als 40 km/h zu schnell fahren, zahlen 500 bis 2 000 Euro Strafe. Wer sogar 60 km/h schneller als erlaubt fährt, wird mit bis zu 3 200 Euro zur Kasse gebeten. Zusätzlich droht ein Fahrverbot auf italienischen Straßen.
  • Alkoholsünder werden künftig noch stärker bestraft. Wer mit mehr als 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug steuert, zahlt bis zu 2 000 Euro. Bei betrunkenen Fahrern, die im eigenen Fahrzeug mit mehr als 1,5 Promille erwischt werden, wird das Auto beschlagnahmt und enteignet. Das betrifft auch deutsche Autofahrer.
  • Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Berufskraftfahrer, Fahrer unter 21 Jahren und in den ersten drei Jahren nach dem Führerscheinerwerb.
  • Fahranfänger mit Pkw-Führerschein dürfen auf Schnellstraßen maximal 90 km/h und auf Autobahnen maximal 100 km/h fahren.
  • Völlig neu: Am Zebrastreifen muss jetzt auch in Italien angehalten werden, sonst droht ein Bußgeld zwischen 150 und 600 Euro. Wer den Motor im Stand laufen lässt, handelt gesetzwidrig und wird mit 200 bis 400 Euro bestraft.
  • Bei einem Unfall mit einem Tier, muss der Kraftfahrer unverzüglich anhalten und Hilfe leisten beziehungsweise diese organisieren. Wer einfach weiterfährt, begeht Unfallflucht und riskiert so eine Geldstrafe von bis zu 1 600 Euro.

Neue Verhaltensregeln gelten auch für Fahrradfahrer. Wer noch nach Einbruch der Dämmerung mit dem Rad unterwegs ist, muss eine Warnweste tragen. Dies gilt tagsüber auch im Tunnel. Für Kinder unter 14 Jahren gilt ab sofort Helmpflicht.

Laut ADAC sollten sich deutsche Verkehrsteilnehmer künftig besonders an die Länderregeln halten, denn in Kürze können Bußgeldbescheide europaweit vollstreckt werden.

Quelle: ADAC

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte dickes in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige