Jörns Bühner sieht in Graffiti-Schmierereien eine Erosion unseres Rechtsstaates
Archivmeldung vom 10.01.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn einem Interview spricht sich Jörns Bühner Geschäftsführer der Agentur Bühner, aus Berlin offen dafür aus, das die Graffiti-Schmierereien in Deutschland rigoros verfolgt werden und vor allem mit empfindlichen Strafen ohne Ausnahme geahndet werden
Herr Bühner, was haben Sie gegen Graffiti?
„Ich wehre mich gegen die rasend schnell steigende Verunstaltung des öffentlichen Raumes. Wie in den letzten 20 Jahren in Deutschland mit den Schmierereien an öffentlichen und privaten Gebäuden, an Verkehrsmitteln, an neu gestalteten Einfassungen, Brückenbauten, Wänden jeglicher Art, grundsätzlich mit Eigentum der Allgemeinheit und des privaten Eigentums umgegangen wird, ist unfassbar. Es gehört ja mittlerweile zum normalen Stadtbild, das alle nur denkbaren Oberflächen mit Farbe besprüht oder zerkratzt werden. Es wird viel zu locker mit diesem Thema umgegangen, teilweise sogar legalisiert, indem man es als Kunst deklariert. Hier handelt es sich aber schlicht und ergreifend um Sachbeschädigung in schier unglaublichem Ausmaß. Auch die Gesetzesänderung im Jahre 2005 hat nicht viel bewirkt. Es gilt zwar als Straftatbestand, wird aber nicht bedingungslos verfolgt und geahndet. Die eingetretenen Schäden durch Graffiti-Schmierereien betragen jedes Jahr weit über 500 Millionen Euro. Die Kosten für die Entfernung belaufen sich auf ca.100 Euro pro Quadratmeter. Dazu kommen meist noch Gutachterkosten, die im Vorfeld erforderlich sind, damit entsprechende Sanierungsmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden können.
Ganz zu Schweigen von den Folgeschäden, die durch Graffiti verursacht werden. Das sind z.B. Attraktivitätseinbußen des öffentlichen Raumes. Graffiti ist immer der erste Anstoß, der die Verwahrlosung von ganzen Stadtteilen einleitet. Diese Verwahrlosung des öffentlichen Lebensraumes, die ihren Anfang im Besprühen und Bemalen privater und öffentlicher Flächen nimmt, wird auch in der Bevölkerung meist als erster Zerfall der Ordnung angesehen und auch subjektiv als Gefährdung des Sicherheitsgefühls wahrgenommen. Auch hier geht die Zerstörung Deutschlands auf breiter Front unverhohlen weiter. Dem muß ein sofortiges und rigoroses Ende bereitet werden.
Es gibt Bürger, die Graffiti als Kunst und Verschönerung ansehen.
„Das ist doch jetzt nicht ihr Ernst? Das kann ich nur als krank und als hochgradige Perversion unserer Zeit ansehen. Schauen Sie sich doch in unseren Straßen nur einmal um. Ganze Straßenzüge und Straßenviertel sind hinter Wandschmierereien versteckt und sehen nur noch verkommen und verwahrlost aus. Eine Schande wie unsere Städte mittlerweile aussehen. Das hat nichts mit Zeitgeist und schon gar nicht mit Kunst zu tun. Das ist grobe, mutwillige Sachbeschädigung und kriminell. Das Sprühen, Malen und Kratzen auf nicht genehmigten Flächen stellt juristisch immer eine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB(Strafgesetzbuch) dar. Wird beim Beschmieren noch fremdes Besitztum widerrechtlich betreten, so liegt auch noch ein Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB vor.“
Wie glauben Sie, kann man es zukünftig verhindern oder dem entgegenwirken?
„Da es sich zumeist um jugendliche Täter handelt, greift hier das Jugendstrafrecht. Dieses muss dann aber auch in seiner ganzen Form und Breite ausgeschöpft werden, damit die verhängten Strafen auch zur Abschreckung dienen können. Bei Wiederholungstätern ist darüber hinaus auch zu ergänzenden Maßnahmen und härteren Strafen zu greifen. Neueinsteiger in die Szene sollten es sich dreimal überlegen, auch nur einmal die Sprühdose und andere Gegenstände zum zerkratzen in die Hand zu nehmen. Wenn man sich vor Augen führt, das es bereits einen legalen, verbreiteten Handel mit spezieller Sprühfarbe und regelrechtem Sprayerzubehör gibt, offenbart es einem doch nur, wie krank unsere Gesellschaft geworden ist. Und das nur durch die bislang so lasche politische Haltung in dieser Sache. Aber da kommen wir dann schon zum Thema Strafrecht, welches ebenfalls einer völligen Entartung seiner selbst gekommen ist. Leider findet in der Praxis generell mehr der Täterschutz als der Opferschutz statt. Aber das ist ein grundsätzliches Problem, welches sicher an anderer Stelle noch zu besprechen sein wird.
Was sollte sich ändern und wie kann man es umsetzen?
„Wie eben schon erwähnt, müssen die Gerichte auch das Strafmaß voll ausnutzen, das vom Gesetz vorgegeben ist und nicht immer wieder bei jedem Täter irgendeinen Milderungsgrund finden. Für solche Schweinereien darf es kein Strafmilderungen geben. Weiterhin geht es jetzt zunächst einmal darum, auch eine öffentlich geförderte Kampagne gegen Graffiti zu installieren, um aufklärende Maßnahmen an Schulen, Universitäten und in den Medien. Vielleicht nach dem Motto: Graffiti ist nur uncool und strafbar. Es muss sich in Köpfen wieder festsetzen, dass Graffiti eine strafbare Handlung darstellt und eine Zerstörung von Städten, von Kultur, von Lebensraum und Lebensqualität ist. Um den öffentlichen Lebensraum besser zu kontrollieren und die Täter in Flagranti zu erwischen, müßen zusätzliche Polizeikräfte eingesetzt werden, die 24 Std. in allen Bereichen des öffentlichen Lebens Präsenz zeigen. Das würde natürlich auch bedeuten, das endlich wieder zusätzliche Mittel für den Polizeidienst in Deutschland bereitgestellt werden. Die massiven Einsparungen und der Stellenabbau bei der Polizei der letzten Jahre in Deutschland ist ohnehin hochgradig skandalös. Über 15.000 Stellen sind seit dem Jahr 2000 abgebaut worden. Die innere Sicherheit unseres Landes steht auf dem Spiel. Unser Land wird zur Spielwiese für Kriminelle jeglicher Couleur und das führt dann irgendwann zu mehr Selbstjustiz und letztendlich zur Erosion unseres Rechtsstaates. Wollen wir das?
Quelle: Agentur Bühner Personalvermittlung